Claus Neumann Finanzdienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Eichendorffweg 23
31737 Rinteln
Tel: 05751 - 964398
Fax: 05751 - 964399
E-Mail: cnf-rinteln@t-online.de
Internet: www.cnf-rinteln.de
Gemeldet bei der IHK Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Gemeldet bei der IHK Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Ziff. 1 der Gewerbeordnung.Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
Zu den Finanzanlagen der folgenden Emittenten und Anbieter bietet der Gewerbetreibende Vermittlungs- oder Beratungsleistungen an:
Investmentfondspalette der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstr. 25, 80992 München.Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
Vergütungen von beiden Vertragsparteien
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch
Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers
und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies Der Berater erhält für seine Dienstleistung im Fondsvertrieb folgende Vergütungen:
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhält der Berater den gesamten oder einen Anteil von dem Ausgabeaufschlag. Die
Höhe des Ausgabeaufschlags richtet sich nach der Art des vom Kunden gewünschten Fonds sowie der gewählten Investmentgesellschaft
und kann bis zu 5% des zu investierenden Betrages ausmachen.
Ferner erhält der Berater laufende Vermittlungsprovisionen. Die Zahlung einer laufenden Vermittlungsprovision erfolgt aus der
Verwaltungsvergütung der Fonds und wird für den Zeitraum der Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe der laufenden
Vermittlungsprovision entspricht je nach Investmentgesellschaft und Art des Investmentfonds in der Regel der hälftigen bis zur vollen
anteiligen Verwaltungsgebühr, die dem jeweiligen Investmentfonds belastet wird und deren Höhe aus dem jeweiligen Verkaufsprospekt
ersichtlich ist. Bei Rentenfonds liegt die laufende Vermittlungsprovision in der Regel zwischen 0,00 und 1,25 % p.a., bei Aktienfonds
zwischen 0,00 und 1,50 % p.a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,00 und 0,30 % p.a. der investierten Beträge. Dem Kunden
entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die laufende Vermittlungsprovision aus der Verwaltungsvergütung der jeweiligen Fonds
gezahlt wird.
Darüber hinaus können für die Führung und Verwaltung des Depots Servicegebühren anfallen. Der Berater erhält hieraus in der Regel den
überwiegenden Anteil.
Für die Depots beträgt die Servicegebühr bis zu 1,8% plus MwSt. p.a.
Der Berater erhält davon bis zu 1,35% plus MwSt. p.a.
Die tatsächliche Höhe der Provisionen lässt sich erst nach Durchführung der Transaktionen bzw. nach Abrechnung der Provisionen
ermitteln. Auf Wunsch des Kunden werden ihm diese Beträge seitens des Beraters mitgeteilt.
Darüber hinaus erhält der Berater unter Umständen geldwerte Vorteile in Form von Sachleistungen (z. B. Schulungen sowie Einladungen
für die Teilnahme an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, Informationsmaterial, Aufmerksamkeiten) und gewährt solche an
weitere Berater. Weitere Einzelheiten zu den Vergütungen kann der Kunde gerne bei seinem Berater erfragen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Berater obengenannte Vergütungen behält, soweit sie entsprechend den
aufsichtlichen Vorgaben (§ 31 d WpHG bzw. § 17 Finanzanlagenvermittlungsverordnung) angenommen werden dürfen. Insoweit treffen
Kunde und Berater die vom allgemeinen Auftragsrecht (§§ 675, 667 BGB) abweichende Vereinbarung, dass der Kunde keinen Anspruch auf
Herausgabe der obengenannten Vergütung besitzt und dieser auch nicht entsteht..
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern)
erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
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Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
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Versicherungsombudsmann e.V.
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Online-Streitbeteiligung via EU
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