Finanzmanufaktur GmbH
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74379 Ingersheim
Tel: (07142) 7 09 29 99
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E-Mail: info@finanzmanufaktur.com
Internet: www.finanzmanufaktur.com
Gemeldet bei der IHK Region Stuttgart als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Gemeldet bei der IHK Region Stuttgart als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Ziff. 1 der Gewerbeordnung.-Begrenzung der Versichererauswahl- Wir berücksichtigen -soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart- ausschließlich Produktanbieter und Versicherer, welche aktiv mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und eine übliche Courtage vergüten. Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
Zu den Finanzanlagen der folgenden Emittenten und Anbieter bietet der Gewerbetreibende Vermittlungs- oder Beratungsleistungen an:
FONDSNET Vermögensberatung & -Verwaltungs GmbH sowie Amandea Finanzservice GmbHKostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
oder
Beratung mit Servicepauschale
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Vermittler kann mit dem Kunden zusätzlich einen gesonderten Vertrag - Servicevereinbarung - über eine vermittlungsunabhängige zusätzliche Service-Vergütungspauschale schließen, die der Kunde an den Vermittler zu bezahlen hat.
oder
Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden
Die Höhe der Vergütung des Vermittlers ergibt sich aus einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden für die erfolgreiche Vertragsvermittlung des vom Kunden gewünschten Vertrages. Der Vermittler erhült vom Produktanbieter/Versicherer keine Vermittlungsvergütung oder sonstige Vergütung/Honorar.
oder
Vergütungsvereinbarung zzgl. einer Servicepauschale mit dem Kunden
Der Vermittler erhält vom Produktanbieter/Versicherer keine Vermittlungsvergütung oder sonstige Vergütung. Die Höhe der Vergütung des Vermittlers ergibt sich aus einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden für die erfolgreiche Vertragsvermittlung des vom Kunden gewünschten Vertrages. Der Vermittler kann mit dem Kunden zusätzlich einen gesonderten Vertrag - Servicevereinbarung - über eine vermittlungsunabhängige zusätzliche Service-Vergütungspauschale schließen, die der Kunde zusätzlich an den Vermittler zu bezahlen hat.
Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt durch Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhält der Berater/Vermittler und seine Vermittler- und Abwicklungsstelle in den meisten Fällen eine Vertriebsprovision (Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft richtet. Die Höhe kann bis zu 6 % des zu investierenden Betrages liegen. In Ergänzung hierzu erhält der Berater/Vermittler und seine Vermittler- und Abwicklungsstelle auf die Bestände des/der Kunden Vertriebsfolgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision erfolgt aus der Verwaltungsvergütung der Fonds und wird für den Zeitraum der Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung sowie der Art der Fonds und variiert zwischen 0 und 1,55 % p.a. der investierten Beträge. Dem/den Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus der Verwaltungsvergütung der jeweiligen Fonds gezahlt wird..
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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
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Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU
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