HJM Finanz- und Versicherungsmakler
Hans-Jürgen Müller
Valentin-Pfeifer-Str. 10
50189 Elsdorf
Tel: 02274-9034300
Fax: 02274-9034301
E-Mail: info@hjm-makler.de
Internet: www.hjm-makler.de
Gemeldet bei der IHK Köln als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Gemeldet bei der IHK Köln als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Ziff. 1 der Gewerbeordnung.Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
Zu den Finanzanlagen der folgenden Emittenten und Anbieter bietet der Gewerbetreibende Vermittlungs- oder Beratungsleistungen an:
Franklin Templeton Investment Investmentfonds Schroder Investment Investmentfonds Fidelity Investment Investmentfonds DWS Investment Investmentfonds Axa Investmentfonds HSBC Trinkaus & Burkhardt Investmentfonds SEB Asset Management Investmentfonds Morgan Stanley Investmentfonds UBS Investmentfonds Julius Bär Investmentfonds Fortis Investments Investmentfonds Threadneedle Investmentfonds weiter Emittenten / Anbieter finden Sie unter: https://www.fondsdepot.eu/fondsanbieter/Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
Vergütungen von beiden Vertragsparteien
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch
Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers
und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Der Berater/Vermittler bietet dem Kunden eine hochwertige und individuelle Beratung für seine Finanzanlagen an. Die von dem Berater/Vermittler erworbene Fachkunde und sein darauf aufbauendes Dienstleistungsspektrum sind für diesen mit einem kostenintensiven personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses Beratungs-/ Vermittlungsaufwands erhält der Berater/Vermittler im Zusammenhang mit dem Vertrieb einer Kapitalanlage umsatzabhängige Geldzahlungen oder sonstige geldwerte Vorteile von Emittenten, Depotbanken, Fondsgesellschaften oder sonstigen Dritten. Zuwendungen der vorgenannten Art sind grundsätzlich geeignet, Interessenskonflikte auszulösen. Der Berater/Vermittler stellt persönlich und organisatorisch sicher, dass die Vereinnahmung der Zuwendungen der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen dient, um dadurch die Qualität der vom Berater/Vermittler erbrachten Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und fortlaufend zu verbessern.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhält der Berater/Vermittler eine Vertriebsprovision, deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft richtet. Die Höhe der Vertriebsprovision entspricht in der Regel dem beim Kauf der Investmentfondsanteile anfallenden Ausgabeaufschlag (Agio). Der Ausgabeaufschlag beträgt bei Investmentfondsprodukten regelmäßig (in Prozent des Anlagebetrages)
- bei Geldmarktfonds: bis 3 %
- bei Rentenfonds: bis 5 %
- bei offenen Immobilienfonds: bis 6 %
- bei Aktienfonds: bis 6 %
- bei Mixed Assets (Portfoliofonds) bis 5 %
Darüber hinaus erhält der Berater/Vermittler für die Zeit, in der die Fondsanteile von dem Kunden gehalten werden, zeitanteilige Vergütungen aus der Verwaltungsvergütung des Investmentfonds (siehe Verkaufsprospekt), die die Fondsgesellschaft dem Investmentfonds in Rechnung stellt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung der Vertriebsvereinbarung mit der Fondsgesellschaft sowie nach der Art der Fonds und variiert in der Regel bei Geldmarktfonds zwischen 0 und 0,2 % pro Jahr, bei Rentenfonds zwischen 0 und 0,6 % pro Jahr, bei offenen Immobilienfonds zwischen 0 und 0,3 % pro Jahr, bei Aktienfonds zwischen 0 und 1,0 % pro Jahr und bei Mixed Assets (Portfoliofonds) zwischen 0 und 1,0 % pro Jahr, jeweils bezogen auf den durchschnittlichen Anteilsbestand im Depot. Dem Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus der Verwaltungsvergütung der jeweiligen Fonds gezahlt wird. Eine genauere Angabe der Vertriebsfolgeprovision ist derzeit nicht möglich, weil die Höhe der Vertriebsfolgeprovisionen von dem von dem Berater/Vermittler vermittelten Anteilsbestand abhängig ist.
Bei einigen Investmentfonds partizipiert der Berater/Vermittler auch prozentual an der Wertsteigerung des Investmentfonds (siehe Verkaufsprospekt).
Die Depotbanken erheben Gebühren für die Verwahrung und/oder für die Transaktionen mit Wertpapieren. Der Berater/Vermittler kann dabei an den Depot- bzw. Ordergebühren partizipieren.
Darüber hinaus kann der Berater/Vermittler von den Fondsgesellschaften, von Depotbanken oder von anderen Dritten geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.B. Informationsmaterial, Schulungen, kulturelle oder gesellschaftliche Veranstaltungen oder geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten) erhalten.
Existenz, Art und Umfang der jeweiligen Zuwendung hängen von der im Einzelfall vermittelten Kapitalanlage ab. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die Provisionen von dem Berater/Vermittler verlangen, die dieser für das jeweils vermittelte Produkt erhält. Weitere Einzelheiten zu den Vergütungen können bei dem Berater/Vermittler erfragt werden.
Der Kunde verzichtet hiermit auf gegenwärtige und zukünftige Herausgabeansprüche hinsichtlich der Zuwendungen und trifft die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 665, 667 BGB) ggf. abweichende Vereinbarung, dass die an den Berater/Vermittler gezahlten Provisionen bei diesem verbleiben, wenn dieses mit dem Kunden nicht anders vereinbart wird.
Soweit der Kunde mit dem Berater/Vermittler die Erbringung von Dienstleistungen vereinbart, die über den Umfang des § 1 hinausgehen, entrichtet der Kunde hierfür eine zusätzliche in einer gesonderten Servicegebührenvereinbarung zu vereinbarende unmittelbare Vergütung an den Berater/Vermittler.
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Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern)
erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
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(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU
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