Sie zahlen einen einmaligen Beitrag (z. B. für 20 Jahre 773,50 EUR bzw. für 30 Jahre 892,50 EUR) und haben ein Leben lang Versicherungsschutz. Sie sind somit vor Haftpflichtansprüchen aus der aktiven Vermittlertätigkeit geschützt!
Nicht mit der SdV-Ruhestandspolice! Viele Vermittler fürchten sich nach der Gewerbeabmeldung vor einem späten Haftungsfall, der noch aus der aktiven Zeit resultiert. Vor allem, wenn der Beratungsfehler zu einem Zeitpunkt stattfand, als noch keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bestand (vor 2007).
Sie zahlen einen einmaligen Beitrag (z. B. für 20 Jahre 773,50 EUR bzw. für 30 Jahre 892,50 EUR) und haben ein Leben lang Versicherungsschutz. Sie sind somit vor Haftpflichtansprüchen aus der aktiven Vermittlertätigkeit geschützt!
Für in der Vergangenheit vorhandenen Versicherungsschutz steht die Versicherungssumme sogar im Anschluss zur Verfügung, sollte aufgrund eines Schadens die damals vereinbarte Versicherungssumme pro Schadenfall aufgebraucht sein. Aus beispielsweise derzeit 1,5 Mio. EUR werden somit 2,0 Mio. EUR.
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