Ruhestandspolice

Versicherungs­schutz nach Gewerbe­abmeldung für Ansprüche aus der Vergangenheit
Beispiel: Tätigkeit von 1999 bis heute:

Die SdV-Ruhestandspolice bietet Ihnen:

Einen individuellen Rückwärts-Zeitraum!
Beginn rückwirkend ab 22.05.2007 oder ab heute
Inklusive einer Summen­differenz­deckung
500.000 EUR Versicherungs­summe (geringer Selbstbehalt von 2.500 EUR)

Sie zahlen einen einmaligen Beitrag (z. B. für 20 Jahre 773,50 EUR bzw. für 30 Jahre 892,50 EUR) und haben ein Leben lang Versicherungsschutz. Sie sind somit vor Haftpflichtansprüchen aus der aktiven Vermittlertätigkeit geschützt!

Haftung als Vermittler im Ruhestand?

Nicht mit der SdV-Ruhestandspolice! Viele Vermittler fürchten sich nach der Gewerbeabmeldung vor einem späten Haftungsfall, der noch aus der aktiven Zeit resultiert. Vor allem, wenn der Beratungsfehler zu einem Zeitpunkt stattfand, als noch keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bestand (vor 2007).

Sie zahlen einen einmaligen Beitrag (z. B. für 20 Jahre 773,50 EUR bzw. für 30 Jahre 892,50 EUR) und haben ein Leben lang Versicherungsschutz. Sie sind somit vor Haftpflichtansprüchen aus der aktiven Vermittlertätigkeit geschützt!

Die Besonderheit!

Für in der Vergangenheit vorhandenen Versicherungsschutz steht die Versicherungssumme sogar im Anschluss zur Verfügung, sollte aufgrund eines Schadens die damals vereinbarte Versicherungssumme pro Schadenfall aufgebraucht sein. Aus beispielsweise derzeit 1,5 Mio. EUR werden somit 2,0 Mio. EUR.

Sie haben noch Fragen? Lesen Sie gern auch „Die wahre Geschichte des Heinrich K.“, sprechen Sie uns einfach an oder fordern direkt Ihr persönliches Angebot an.